Batteriepass Pflicht ab18.02.2027

Was der Batteriepass für E-Bike-Akku-Werkstätten bedeutet

Eine nüchterne Zusammenfassung für Werkstätten, die Akkus neu bestücken, aufarbeiten oder Tauschakkus verkaufen. Stand: 14. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Schnell-Check: Betrifft Sie das?

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Frage 1 von 5

In welchem Land sitzt Ihre Werkstatt?

Was feststeht

  • Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede Batterie für leichte Verkehrsmittel (E-Bikes, E-Scooter), die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen digitalen Batteriepass, abrufbar über einen QR-Code auf der Batterie. (Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 77)
  • Als wiederaufgearbeitet gilt eine Batterie, wenn sie auf mindestens 90 % ihrer ursprünglichen Nennkapazität gebracht wird und der Gesundheitszustand der einzelnen Zellen um höchstens 3 % voneinander abweicht. Ein kompletter Zellentausch mit neuen, aufeinander abgestimmten Zellen erfüllt das in der Regel. (Art. 3)
  • Wer eine wiederaufgearbeitete Batterie in Verkehr bringt, übernimmt dafür die Pflichten des Herstellers, einschließlich eines neuen Batteriepasses, der mit dem ursprünglichen verknüpft ist. Nach verbreiteter Lesart gilt das auch für Akkus, die vor 2027 verkauft wurden und gar keinen ursprünglichen Pass haben.
  • Deutschland: Nach dem BattDG (in Kraft seit Oktober 2025) muss sich jeder Batteriehersteller bei der Stiftung EAR registrieren und einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung anschließen.

Was noch offen ist

  • Gilt der Zellentausch am Akku eines Kunden, der danach zurückgeschickt wird, als Inverkehrbringen? Das ist nicht geklärt. Ein Rechtsgutachten ist angefragt; diese Seite wird aktualisiert.
  • Wer die geschützten Teile des Passes lesen darf: Der dafür vorgesehene Rechtsakt der EU-Kommission ist verspätet.
  • Kann sich der Termin verschieben? Bisher haben weder Kommission noch Rat eine Verschiebung des Batteriepasses vorgeschlagen. Das Europäische Parlament stimmt am 23. November 2026 über verwandte Änderungen ab.

Was Sie jetzt tun können

  • Für jeden Akku ein Prüfprotokoll aufbewahren: Kapazität vorher und nachher, Zustand der Zellen. Das brauchen Sie in jedem Fall.
  • Tauschakkus und Verkäufe überholter Akkus getrennt von Reparaturen am Kundenakku erfassen. Die Regeln könnten beides unterschiedlich behandeln.
  • Registrierung und Rücknahmesystem prüfen (Deutschland: Herstellerverzeichnis der Stiftung EAR).

Wer dahintersteht

Ich bin Gida Fábián, Produktmanager aus Budapest. Ich spreche mit Akku-Werkstätten in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Belgien, bevor ich ein einfaches Batteriepass-Werkzeug für sie baue. Fragen oder Korrekturen: gida@packlog.io

Quellen